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   RG, 30.03.1920 - IV 323/20   

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https://dejure.org/1920,707
RG, 30.03.1920 - IV 323/20 (https://dejure.org/1920,707)
RG, Entscheidung vom 30.03.1920 - IV 323/20 (https://dejure.org/1920,707)
RG, Entscheidung vom 30. März 1920 - IV 323/20 (https://dejure.org/1920,707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts, das die Sache an den ordentlichen Richter verweist, mit den Gründen verlesen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als

    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
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  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 463/64

    Verbot der Doppelbestrafung - Verjährungsfrist für Beihilfe zum Mord -

    Soweit in dem Eröffnungsbeschluß bei der Mitteilung der den Angeklagten zur Last gelegten Taten nicht deutlich genug ausgedrückt war, daß es sich dabei nur um die Wiedergabe eines Verdachts handelt, konnte das Schwurgericht diesen Mangel beheben, indem es klarstellte, daß das Hauptverfahren aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts eröffnet worden sei, damit aber noch nichts darüber ausgesagt werde, ob die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen tatsächlich begangen hätten (RGSt 54, 293, 294; BGH Urteile vom 12. April 1960 - 1 StR 119/60; S. 10 - und vom 24. Januar 1961 - 1 StR 610/60; S. 3).
  • BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58

    Rechtsmittel

    Ist der Eröffnungsbeschluß unvollständig, so ist es Aufgabe des Vorsitzenden, ihn im Rahmen der Verhandlungsleitung an Hand der Anklageschrift zu ergänzen, wobei auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift zurückgegriffen werden kann (RGSt 24, 64; 54, 293 f; Löwe-Rosenberg, Strafprozeßordnung 20. A. § 207 Anm. 7; Kleinknecht/Müller StPO 4. Aufl. 1958 § 207, Anm. 3 a I S. 558 f).
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